Zentralschweizer Atelier New York: Kantone Zug, Schwyz, Obwalden
Zentralschweizer Atelier Berlin: Kantone Luzern, Nidwalden und Uri
Zuger Atelier Berlin: Kanton Zug
Zuger Atelier Flex: Kanton Zug
Jedes Jahr können sich Kunstschaffende um einen Aufenthalt in den Wohnateliers in New York und Berlin sowie um das Atelier Flex bewerben, aktuell für das Jahr 2021. Die Atelierstipendien ermöglichen Begegnung und Austausch mit Kultur und Kunstschaffenden anderer Länder.
Der Kanton Zug schreibt das Atelier Flex und das Zuger Atelier in Berlin für Zuger Kunstschaffende aus. Das Zentralschweizer Atelier in Berlin steht für Künstlerinnen und Künstler aus den Kantonen Luzern, Nidwalden und Uri offen. Für den viermonatigen Aufenthalt im Atelier in New York können sich dieses Jahr Künstlerinnen und Künstler aus den Zentralschweizer Kantonen Zug, Schwyz und Obwalden bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis 9. Oktober 2019. Die Ausschreibungen für das Zentralschweizer Atelier in New York und Berlin sowie für das Zuger Ate-lier in Berlin für die Belegung im Jahr 2021 laufen gleichzeitig. Die Reglemente, Teilnahmebedingungen und Anmeldeformulare können unter www.zg.ch/kultur oder unter www.sz.ch/kultur heruntergeladen werden.
Das für Zuger Kunstschaffende ausgeschriebene Atelier Flex ist ein individuell und flexibel gestaltbares Reisestipendium, bei welchem Reise, Unterkunft und andere Räumlichkeiten von den Kunstschaffenden selbst zu organisieren sind. Der Reiseantritt ist variabel.
Die Ausschreibung der Ateliers gilt für professionelle Kunstschaffende aller Sparten, die seit mindestens drei Jahren in einem der oben erwähnten Kantone wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt während mindestens zehn Jahren durchgehend ihren Wohnsitz dort hatten. Geschäftsstelle für das Zuger Atelier in Berlin, das Zentralschweizer Atelier in New York sowie das Atelier Flex ist das Amt für Kultur des Kantons Zug. Das Amt für Kultur des Kantons Schwyz ist für das Zentralschweizer Atelier in Berlin zuständig.