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Selektive Produktionsförderung – Kanton Luzern

12. April 2020

Auf der Grundlage des kantonalen Planungsberichts über die Kulturförderung, des Kulturförderungsgesetzes und des Lotteriegesetzes des Kantons Luzern führt der Kanton Luzern
einen Wettbewerb um Beiträge der selektiven Produktionsförderung durch. Es ist möglich, innerhalb der Ausschreibungen in verschiedenen Sparten teilzunehmen, allerdings nicht mit
demselben Projekt.

Es können im Rahmen der Ausschreibung einer oder mehrere Beiträge vergeben werden. Ein Beitrag beträgt in der Regel mindestens 40’000 Franken. Total steht eine Beitragssumme
von 120’000 Franken zur Verfügung. Es können Beiträge an einzelne Theaterschaffende, Tänzerinnen und Tänzer oder an Ensembles vergeben werden.

Die Projekte werden anhand der im Dossier enthaltenen Unterlagen beurteilt. Bereits realisierte Projekte/Produktionen können bei der Beurteilung beigezogen werden.

Abgabetermin: 12. April 2020
Informationen (PDF)

Details

Datum:
12. April 2020
Veranstaltungskategorie: